Salzburger Alpenmoor

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender und von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Lieferungen oder Lohnfertigungen vorbehaltlos ausführen oder annehmen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner zum Zwecke der Vertragsausführung getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder auch schriftliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, insbesondere auch dann, wenn sie nachträglich telefonisch, schriftlich oder per Telefax erfolgen.

2. Verbindlichkeiten / Zahlungsverzug
Wir sind berechtigt, sämtliche Zahlungen des Kunden auf andere Verbindlichkeiten zu verrechnen, auch wenn seitens des Kunden ein bestimmter Zahlungszweck angegeben wird. Bei Zahlungsverzug wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 11,- verrechnet. Es gilt vereinbart, dass allfällige Mahn-, Inkasso- und/oder Überweisungskosten vom Rechnungsempfänger zu tragen sind. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, mindestens 4 % Zinsen über der jeweiligen Sekundärmarktrendite österreichischer Anleihen zu fordern.

3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor. Dieser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf sämtliche Warenvorräte unserer Produktion im Gewahrsam des Kunden, solange noch Rechnungsverbindlichkeiten aus Lieferungen offen sind. Vor vollständiger Bezahlung darf der Kunde ohne unsere Zustimmung die Waren weder verpfänden noch zur Sicherstellung an Dritte übereignen.

4. Lieferung
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller Ausführungseinzelheiten voraus. Wir sind selbstverständlich bestrebt, die vereinbarte Lieferfrist pünktlich einzuhalten. Sofern der vereinbarte Liefertermin unsererseits nicht eingehalten werden sollte, ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine Nachlieferfrist von vier Wochen zu setzen. Sofern die Lieferung innerhalb der gesetzten Nachfrist vorgenommen wird, gilt die Erfüllung des Auftrags als fristgerecht erbracht. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wegen nicht zeitgerechter Erfüllung steht dem Besteller jedenfalls erst dann zu, wenn der Auftrag nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist trotz Zuganges einer schriftlichen Aufforderung und fruchtlosem Verstreichen einer darin zu setzenden Nachfrist von vier Wochen nicht erfüllt wurde. Wenn der Verzug unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, stehen dem Auftraggeber Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, wobei jedoch unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Wir sind zu vorzeitiger Lieferung abweichend vom vereinbarten Liefertermin berechtigt. Dabei ist der Auftraggeber zur Abnahme der Ware auch vor dem vereinbarten Liefertermin verpflichtet. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber auch verpflichtet, Teillieferungen als Erfüllung anzunehmen. Bei Annahmeverzug durch den Auftraggeber oder bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten durch diesen sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Auftraggeber zu verlangen. Die Lieferung gilt als ab Werk vereinbart. Soweit vom Auftraggeber gewünscht, werden wir die Lieferung für den Transport auf Kosten des Auftraggebers versichern.

5. Mängel und Gewährleistung
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers setzt voraus, dass dieser den ihm nach § 377 und § 378 HGB obliegenden Untersuchungen und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offene Mängel oder Fehlbestände müssen innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden, andernfalls gilt die gesamte Lieferung insoweit als genehmigt. Zeigt sich später ein bei der anfänglichen Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so hat uns der Abnehmer unverzüglich zu unterrichten. Die Mängelrüge hat jedenfalls spezifiziert detailliert und schriftlich zu erfolgen.

6. Informationspflichten
Der Auftraggeber hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Ware zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seines Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird. Kosten, die uns aufgrund einer nicht unverzüglichen Bekanntgabe entstehen (zB Schadenersatzansprüche) hat uns der Auftraggeber zu ersetzen.

7. Verkauf
7.1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Anbot, an welches der Besteller so lange gebunden bleibt, innerhalb von acht Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware an den Besteller anzunehmen. Die Annahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.

7.2. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns Änderungen in Aufmachung, Textierung und Zusammensetzung unserer Artikel vor.

7.3. Warenrücknahme
Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir nicht verpflichtet. Falls kulanterweise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Auftraggebers in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Fakturensumme in Anrechnung.

8. Lohnfertigung
8.1. Gewährleistung / Haftung
Bei Lohnfertigung entsprechend den Vorgaben durch die Auftraggeber übernimmt die Absolut Apo GmbH keine Gewährleistung bezüglich der chemischen oder physikalischen Reaktionen des Produktes und der Haltbarkeit des Fertigproduktes. Ebenso schließen wir - soweit gesetzlich zulässig - sämtliche Schadenersatzansprüche aus. Gewährleistung für die chemische Stabilität des zu entwickelnden Produktes wird nur nach Durchführung eines sechswöchigen Stresstests übernommen, wobei dieser nur über Beauftragung durchgeführt wird. Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Auftraggeber.

8.2. Produktentwicklung / Etikettierung
Neue Rezepturen werden getestet. Die sich daraus ergebenden Produktentwicklungskosten werden, sofern nicht eine gegenlautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, vom Auftraggeber getragen. Sind wir im Rahmen der Lohnfertigung auch damit beauftragt, die Etiketten des Produktes anzufertigen, geschieht dies nach Entnahme einer entsprechenden Probeanzahl, um die genaue Zusammensetzung des Produktes festzustellen bzw. abzugleichen. Werden die Etiketten vom Auftraggeber beigegeben, übernehmen wir keine Haftung für die Übereinstimmung der Angaben auf den Etiketten mit den tatsächlichen Inhalten des Fertigproduktes.

8.3. Produktkalkulation
Unsere Produktkalkulation basiert auf den vorgegebenen Mengenangaben. Abweichungen zum tatsächlichen Füllgewicht sind aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte und Dichten der Inhaltsstoffe möglich, wobei Schwankungen von +/- 7% bei unserer Preisstellung unberücksichtigt bleiben. Höhere Abweichungen werden entsprechend nachkalkuliert. Bei der Bereitstellung von Rohstoffen durch den Auftraggeber ist mit einem produktionsbedingten Schwund von mindestens 5 % zu rechnen.

8.4. Verkehrsfähigkeit
Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernehmen wir keine Haftung bzw. Gewährleistung.

8.5. Gewerbliche Schutzrechte
Bei Anfertigung nach Angaben des Auftraggebers haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.

9. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Verpflichtungen gilt Absolut Communication, Mitterweg 20a, 5211 Lengau, Austria als vereinbart. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie für alle nachfolgenden Verträge ist unter Ausschluss jedes anderen Gerichtsstandes das sachlich zuständige Gericht Salzburg-Stadt vereinbart. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet auf unserer Homepage abrufbar. Weitere Exemplare können auch direkt bei der Absolut Communication, Mitterweg 20a, 5211 Lengau, Austria angefordert werden.

10. Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Salzburger Alpenmoor
Mitterweg 20a
5211 Lengau
Austria
Email: welcome@salzburger-alpenmoor.at

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.





Tel.: +43 676/4463446 · E-Mail: welcome@salzburger-alpenmoor.at

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